Nach einem offiziellen Ersuchen zur Überprüfung eines möglicherweise in der 3. Liga Nord nicht einsatzberichtigten Spieler des HC Empor Rostock hat die zuständige Spielleitende Stelle – gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Spielordnung des Deutschen Handballbundes – ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Dieses ist nun eingestellt worden.
Die Überprüfung der Erwachsenenspielberechtigung des Rostocker Spielers Ole Schramm hat ergeben, dass Verein und Spieler das Doppelspielrecht gemäß § 19 der Spielordnung im April 2017 ordnungsgemäß beim Handballverband Mecklenburg-Vorpommern beantragt hatten und es nur durch ein Versäumnis der landesverbandlichen Passstelle nicht zur Eintragung im Spielausweis gekommen ist. Dies hat jedoch keine konstitutive bzw. spielberechtigungsversagende Bedeutung. |