Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft.
Auf dem Sportgipfel wurden am (gestrigen) Sonnabend konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft.
“Wir sind mit dem Ergebnis für den Sport zufrieden, denn der Sport bekommt kurzfristig wieder eine Perspektive,“ so LSB Präsident Andreas Bluhm, der gemeinsam mit LSB Geschäftsführer Torsten Haverland am Gipfel teilnahm.
Der Sportgipfel, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des LAGuS, der Wissenschaft, des Landessportbunds, einiger Sportverbände (u.a. Handball / Peter Rauch) sowie der Fitnessstudios sowie des Städte- und Gemeindetages und auch einigen Landräten, hat sich darauf verständigt, dass es zum 1. Juni folgende Öffnungen im Sportbereich geben wird:
• Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
• Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h)
• Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
• die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
• in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)
Auch das Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ kann fortgesetzt werden. Das Programm sei landesseitig für 2021 um zusätzliche 175.000 Euro auf insgesamt 200.000 Euro deutlich aufgestockt worden. Es stehe Anbietern von Schwimmkursen für Kinder zur Verfügung. Eine Eigenbeteiligung an den Kursgebühren für Kinder bzw. deren Eltern soll es nicht geben.
In den letzten Wochen und Tagen hatte sich die Sportfamilie des Landes, d.h. der Landessportbund, die Stadt- und Kreissportbünde, Landesfachverbände, Sportvereine und einzelne Sportler für eine Öffnung des Vereinssports stark gemacht.
„Wir danken unseren Unterstützern für den gemeinsamen Weg. Nicht zuletzt die emotionalen Kommentare in der Online-Petition haben uns gezeigt, wie wichtig die rasche Öffnung des Amateur- und Breitensports ist. Jetzt gilt es, mit Bedacht und unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte wieder zum Vereinsleben zurückzukehren,“ so Torsten Haverland.
Der Sportgipfel avisiert einen weiteren Öffnungsschritt noch im Juni. Dieser umfasst zusätzlich den Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten- und Nachwuchsspitzensport mit Zuschauenden.
LSB -Newsletter vom 23.05.2021