Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.
„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.
Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.
„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.
Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“
Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Nr.045 | 07.03.2021 | SM | Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung